Zitat:
Zitat von Meik
"Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet"
Demnach wäre es nur ein formaler Akt. Von Prüfung oder möglicher Verweigerung der Unterschrift steht da nichts bei seinen Befugnissen oder Aufgaben. 
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Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommen Gesetze werden ausgefertigt. Gesetze, die nich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande kommen, werden nicht ausgefertigt.
Somit muss der BP prüfen, ob die Gesetze nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, bevor er sie unterzeichnet. Der einzige Streitpunkt ist, ob er auch materiell tiefgehend prüfen darf oder nur offensichtlichen Unsinn ablehnen darf.