Zitat:
Zitat von Kinesis
ja und nein.
Direkt steht es tatsächlich nicht im GG. Diese Pflicht wird aus anderen Artikeln des GG abgeleitet. Wie bei einigen anderen Dingen auch. Es ist auch nicht vollkommen unumstritten. Aber von einer breiten Mehrheit anerkannt und gängige Praxis.
|
"Nicht vollkommen unumstritten" ist gut.
Der Bundespräsident hat kein materielles Prüfungsrecht. Aus keinem Artikel des GG. Er muss (und darf) nur prüfen, ob das auszufertigende Gesetz formal nach den Regelungen des GG zustande gekommen ist. Dass sich seit einiger Zeit diverse Bundespräsidenten rechtswidrig ein materielles Prüfungsrecht anmaßen (und dafür auch im Schrifttum willfährige Apologeten finden), ändert nichts an der eindeutigen Rechtslage. Für Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist allein das BVerfG zuständig.
Wer ist denn die "breite Mehrheit", die dieses Verhalten angeblich anerkennt, und welche Expertise und Befugnis zur Auslegung des GG hat sie?