Zitat:
Zitat von Meik
Die Frage wäre ob das überhaupt durchsetzbar wäre. Nach GG hat er ja keine "echten" Befugnisse, die Unterschrift ist nur ein formaler Akt. Die Unterschrift verweigern wäre ja quasi ein Veto-Recht das der Präsi gar nicht haben dürfte, er gehört ja formal zu keiner der Gewalten.
Wenn das Verweigern der Unterschrift keinen zum Umdenken bewegt oder andere rechtliche Schritte gegen das Gesetz eingeleitet werden - kann er dann eigentlich dazu gewzungen werden? Oder einfach sein Vertreter unterzeichnen? 
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Das ist kein formaler Akt!
Der Bundespräsident hat die Pflicht neue Gesetze verfassungsrechtlich zu überprüfen. Kommt er dabei zu dem Schluss das diese nicht verfassungkonform sind, darf er sie nicht unterzeichnen. Aber auch nur dann!
Nun sollen Bundespräsident und Regierung diese Bedenken im Dialog lösen.
Können sie sich nicht einigen, hat die Regierung die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dort wird entschieden ob das Gesetz verfassungskonform ist.
Ist es mit der Verfassung zu vereinbaren muss der Bundespräsident unterschreiben. Wenn nicht, muss die Regierung das Gesetz ändern oder zurückziehen.