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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radunfall - Was bezahlt die Haftpflicht?
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Alt 31.05.2010, 12:03   #97
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
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Beiträge: 4.813
Weil "verursachen" in D nicht reicht. Es muß Verschulden des Anspruchsgegners vorliegen, wie FinP richtig ausgeführt hat.
- Verschulden der Eltern (selbst), weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind: Haben sie ihr Kind darauf hingewiesen, dass man nicht einfach so auf die Straße fahren darf etc.
oder
- Verschulden des Kindes: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass bis 7 Jahre keine Schuldfähigkeit vorliegt. Schlicht Pech gehabt. Ohne Einsichtsfähigkeit kein Verschulden und keine Haftung. Das Leben ist gefährlich und manchmal gibt's eben keinen Anspruch. Bei Hagel oder Gewitter kannste auch keinen haftbar machen.
Ab 7 Jahre kommt's auf die Einsichtsfähigkeit an. Ist die nicht gegeben, ist's genau so, als wäre das Kind unter 7. Haftet das Kind nicht, muß auch eine Versicherung nicht haften. Denn die ersetzt nur dem Kind den Betrag, des es zahlen muß. Der Anspruchsteller ist also nicht auf das Taschengeld bzw. auf die Zukunft (Urteil ist 30 jahre vollstreckbar) angewiesen. Da würd ich hier ansetzen, denn ab 10 dürfen Kinder nicht mehr auf dem Bürgersteig, müssen also auf der Straße fahren. Der Gesetzgeber hält 10-jährige also grundsätzlich für fähig, sich im Straßenverkehr (in einfachen Situationen) richtig zu verhalten.
Ne Versicherung des Kindes hilft also nur gegen Zahlungsunfähigkeit, aber nicht dagegen, das überhaupt kein Anspruch besteht.
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