Zitat:
Zitat von FinP
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.
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Eine gewisse "Ungerechtigkeit" liegt schon in diesem Konstrukt für den Geschädigten. Denn je nach Alter des Kindes ist die Aufsichtspflicht der Eltern differenziert gestaltet. Wenn also ein Kind mit z.B. 7 Jahren mit dem Rad 200 Meter zur Freundin auf dem Bürgersteig fährt und dabei ein korrekt parkendes Auto verkratzt, so bleibt der Geschädigte doch auf dem Schaden sitzen. Weil keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt.
Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages.