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Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.
Die Versicherung ist in der Betrachtung, ob Kinder schadensersatzpflichtig sind, völlig irrelevant. Nur in der Kostenübernahme nach §829 kann eine Versicherung berücksichtigt werden, aber auch nur bei der Höhe des Betrages, nicht bei der grundsätzlich Feststellung ob ja/nein.
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