Zitat:
Zitat von FinP
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.
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...und aus diesem Grund sollten die Halter, Eltern pflichtbewusst Versucherungen abschließen, damit die Betroffenen entschädigt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.