Zitat:
Zitat von NBer
aber vorsicht. die sachverständigenkosten werden nur bei 100%iger schuld von der gegenseite übernommen
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Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht.
Also vorsichtig mit Dingen die hohe Kosten verursachen.
Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.