Zitat:
Zitat von sybenwurz
Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt)
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Sehe ich ja auch so, nur bei der ungenauen Formulierung im Gesetzt ist zwischen dem Glauben Recht zu haben und tatsächlich Recht bekommen oft ein großer Unterschied.
@nabenschalter: Ansprüche macht man üblich immer bei der anderen Person geltend. Direkt Ansprüche an die Versicherung stellen kann man nur im Ausnahmefall der KFZ (Gefährdungshaftung mit Versicherungszwang).
Es bleibt IMHO zu hoffen das entweder die Eltern zahlen oder eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Könnte etwas dauern bis ein 10jähriges Mädel einen Carbonrenner vom Taschengeld abbezahlt hat.
