Eltern haften für ihre Kinder ist so generell Mumpitz.
Recht und Fairness sind zwei paar Stiefel und das persönliche Rechtsempfinden stimmt nicht notwendigerweise mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) überein. Sonst hätten wir ja Zustände wie im wilden Westen....
Nur so grundsätzlich.
Wie gesagt,
Ansprüche geltend machen bei gegnerischer Versicherung, dann gegebenenfalls Anwalt.Gruß
nabenschalter
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