Zitat:
Zitat von Jahangir
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
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Schon richtig.
Nur kriegt man das eben nicht in jedem Fall als Rechtsverfolgungskosten anerkannt.
Deshalb muss man da aufpassen und auch damit rechnen, dass man eventuell auf diesen Kosten sitzen bleibt. Vor allem dann, wenn, in diesem Fall, der Hersteller nicht greifbar sein sollte oder eine Klage aus anderen Gründen scheitert, beispielsweise, weil ein Mangel nicht nachgewiesen werden konnte oder weil das (asiatische) Recht keine Rechtsgrundlage bietet.
Aber, wie gesagt, nicht in jedem Fall.