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Alt 28.05.2010, 12:26   #9
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Achtung mit dem Sachverständigen!

Wenn du privat einen Sachverständigen beauftragst, wird dir das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (so es denn zu einer kommt) nichts nützen und du würdest auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen bleiben.

Besserer Weg: Gleich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, in dem der Sachverständige vom Gericht bestellt wird und auch später das Gutachten Beweiswer hat.

Zum Thema Produkthaftung: Das könntest du schon geltend machen, wenn es sich um einen Fehler des gelieferten Materials handeln würde.

Wenn es ein Fehler beim Zusammenschrauben des Materials war: Geht nix, außer es hätte vom gelieferten Material keine andere Möglichkeit gegeben, das SO zusammenzuschrauben.

Weitere Knackpunkt: Wenn das Material nicht vom Hersteller nach Deutschland verkauft wurde, muss es natürlich auch nicht den in Deutschland gegebenen Kriterien entsprechen, sondern denjenigen, die im Land des Herstellers vorgegeben sind.

Praktische Erwägung: Wenn der Hersteller des Materials in Asien sitzt, müsste man prüfen, ob und wie es dort überhaupt so etwas wie die Produkthaftung gibt. Nur so würdest du ja überhaupt an den Hersteller rankommen. Denn einen Vertrag mit ihm hast du ja (wohl) nicht, da dein Bekannter und nicht du das Rad bzw. das Material vom Hersteller gekauft hat.

Weitere praktische Erwägung: Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich ein Vorgehen gegen den Hersteller bleiben lassen. Dem Sachverhalt nach wird das ein Höllengeld kosten (Gutachter, vielleicht mehrere, mehrere Anwälte, da du kaum einen finden wirst, der sich auch im "asiatischen" Recht auskennt usw.)

Etwas anderes wäre es natürlich, gegen denjenigen vorzugehen, der das Rad zusammengeschraubt hat bzw. dir komplett verkauft hat. Nur wäre das eben dein Bekannter.

Aber auch da müsstest du erst die Fehlerhaftigkeit nachweisen.

Rechtlich ist deine Lage keine so arg günstige, um ehrlich zu sein.

Ansonsten: Gute Besserung!
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