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Zitat von Triaking
Da hassu was falsch gelesen.........der hat sich nicht gemeldet!  Der ist gemeldet worden............
Da schlimmste wäre, wenn der Radler noch leben würde, wenn der AXXXX nicht abgehauen wäre, sondern geholfen hätte! 
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Zitat von Jahangir
Dafür gibt's die Haftpflichtversicherung!
Sollte sich raustellen, dass der Radfahrer bei rechtzeitiger Versorung am Leben geblieben wäre, dann wandert der Autofahrer ein. Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. M.E. wäre dies ein Totschlag durch Unterlassen und nicht nur unterlassene Hilfeleistung.
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Zitat von neonhelm
Ganz abgesehen davon: Was ist eigentlich aus dem gleichen Unfall in MG geworden? Ist ja auch noch keine sechs Wochen her...
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Der Fall war ja noch ein bisschen heftiger. Der Radfahrer ist, wenn ich das alles richtig mitbekommen habe, erst nach einigen Stunden gefunden worden und lebte noch bei Einlieferung ins Krankenhaus, wo er dann nach mehreren Litern Blutransfusion verstorben ist.
Da wurde auch ein Außenspiegel gefunden. Wenn die Polizei genug Leute mit täglicher Doppelschicht einsezten kann, sind ja sehr viele Fälle zu lösen. So war es denn wohl auch hier. Der Täter wurde ermittelt, ob er in U-Haft gegangen ist mir jetzt nicht bekannt. Das letzte was ich gehört habe, sie suchen noch Zeugen ober der Mann vor der Fahrt gesoffen hat. Hier dürfte man sich auf jeden Fall im Totschlag durch Unterlassen befinden, wie Jahangir schon oben geschrieben hat.
Wenn der Radler im Fall Pinneberg aber sofort tot war, ist das wahrscheinlich nicht möglich. Wie war das noch gleich, ist der Versuch bei unechten Unterlassungsdelikten möglich?