Zitat:
Zitat von Jahangir
Dafür gibt's die Haftpflichtversicherung!
Sollte sich raustellen, dass der Radfahrer bei rechtzeitiger Versorung am Leben geblieben wäre, dann wandert der Autofahrer ein. Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. M.E. wäre dies ein Totschlag durch Unterlassen und nicht nur unterlassene Hilfeleistung.
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Wird der nicht ohnehin wegen Fahrerflucht, gefährlicher Körperverletzung,... eingebuchtet?