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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gesetzeslage Fahren im Pulk und Radwegepflicht
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Alt 10.09.2007, 09:05   #23
Rhing
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Beiträge: 4.813
Hast ja recht, daß es eigentlich ganz einfach ginge. Ich wunder mich auch: Sonntags morgens, kaum ein Auto weit und breit und ein Kumpel und ich fahren nebeneinander, und einige der überholenden PKW müssen natürlich mit - wenn wir Glück haben - mit Hupe und Handzeichen Verkehrserzieher spielen, wenn wir Pech haben mit geringem Abstand.
FinP hat natürlich Recht, um Mitternacht hab ich den § 2 IV übersehen. Das ändert aber am Ergebnis nix, da die Abstände einzuhalten sind und daher eine Mindeststraßenbreite erforderlich ist und auch ansonsten eine Behinderung oder ggfls. Gefährdung sowieso gegeben ist. Mit der Differenzierung Bundesstraße - Wirtschaftwege kann man sich wohl auch sehen lassen. Da ist ja auch im Ergebnis was dran: bei Geschwindigkeiten um die 100 können gefährliche Situationen innerhalb von Sekunden auftreten, auf dem Wirtschaftsweg wird aber nur in Rennradgeschwindigkeit gefahren. Da gibt Zeit für Reaktionen.
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