SpO § 5.2.1 Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad und Körper des Wettkämpfers
sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Hinterräder. Am Hinterrad ist somit fast alles erlaubt, solange man niemanden gefährdet oder sonstwie zu "außergewöhnlicher Ausrüstung" wird:
SpO § 5.2.3 Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes
ungenehmigt.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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