Zitat:
Zitat von Tobi7185
Bist du dir da sicher?
Ist es nicht eher genau andersrum?
Also so, dass ein Neo nun mal AUCH eine Schwimmhilfe darstellt und sie nur AUSNAHMSWEISE aus Kälteschutzgründen getragen werden darf?!
Das ein Neoverbot also nichts mit Überhitzung zu tun hat, sondern eher mit einem generellen Schwimmhilfenverbot?
So habe ich die Regel zumindest bisher verstanden...
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Man liest halt immer das, was man lesen will.
Es sind doch beim Radfahren auch keine Elektromotoren zugelassen als Hilfe.
Zitat:
Zitat von Tobi7185
Außerdem bin ich mir recht sicher, dass nur die echt guten Schwimmer, die die 3,8km voll durchpowern können Überhitzungsprobleme kriegen könnten.
Die Hobby Ironman dagegen sind wohl eher weit entfernt von Überhitzungsproblemen...
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Unser Hallenbad hat 28 Grad. Wenn ich mir vorstelle, dass ich darin auch noch mit Neo schwimmen müsste, dann würde ich eingehen, egal, wie lange oder schnell ich schwimme.