Entgegen anders lautenden Gerüchten ..Es gibt einen Kündigungsschutzgesetz in Deutschland , das es einen Unternehmer erschwert Arbeitnehmer wahllos frei zu setzen . Mal kurz kündigen und den nächsten an gleicher Stelle einsetzen , wird jedes Arbeitsgericht mit einen Lächeln belohnen

. Was Entlassungen im grossen Stil angeht , muss eine Firma einen Sozialplan erstellen (soweit vorhanden mit Betriebsrat) Dort MÜSSEN so "unwichtige" Sachen wie Betriebszugehörigkeit, Familenstand u.ä. berücksichtigt werden .. Normalerweise läuft das dann auf Abfindungen raus (zumindest bei langjährigen Mitarbeitern )