Zitat:
Zitat von FinP
Nö, den Straftatbestand Mundraub gab es, ist nur 1975 abgeschafft worden bzw ist mit der "Notentwendung" in den Diebstahl geringwertiger Sachen eingegangen.
Der Mundraub war auch bloß auf Strafantrag strafbar.
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ok, danke, gut zu wissen. 1975 war ich noch zu jung (1 jahr alt) und als schmalspurstrafrechtler hab ich so oder so zu wenig ahnung von der materie.
