Schon die Überschrift von Arnes Artikel ist falsch. Der DTU GF-wurde nicht endgültig abgesetzt. Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlosssen. Der Inhalt des Vergleiches entspricht auch nicht einer Absetzung. Abgesetzt wurde seinerzeit Müller-Ott in Abwesenheit
Barion wurde von der DTU Präsidentin fristlos gekündigt und Hausverbot erteilt. Wobei man sich schon die Frage stellen muss, ob ein Hausverbot dem sportlichen Umgang der DTU entspricht.