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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Claudia Pechstein des Dopings überführt?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.03.2010, 07:32   #181
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
...in dubio pro reo...
Zitat:
Zitat von Badekaeppchen Beitrag anzeigen
...100%...
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
...rechtstaatliche Grundsätze...
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
In dubio pro reo!
Zitat:
Zitat von Badekaeppchen Beitrag anzeigen
... NIE zweifelsfrei...
Zitat:
Zitat von Wombel Beitrag anzeigen
...n dubio pro reo...
Kurz nachgeguckt: Nichts gefunden...
Wo steht das eigentlich? Laut Wiki ableitbar aus Art. 103 GG II (den Abschnitt lese ich nur als Rückwirkungsverbot); §261 StPO (da steht, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner Überzeugung (!!!!) entscheidet) und der EMRK (weder in der Konvention noch in einem dazugehörigen Kommentar (Frowein, Peukert) finde ich dazu was.

Kurz zusammengefasst meine Laien(!)meinung:
Es geht nicht um die rein theoretische Möglichkeit einer Unschuld sondern um Zweifel des Gerichts. Wenn das Gericht überzeugt ist und keine ernsthaften Zweifel hat, dass jemand eine Tat begangen hat, dann genügt das. Also ist das ziemlich subjektive Sache.

Kann einer einem interessierten Laien auf die Sprünge helfen?
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