Zitat:
Zitat von keko
Bist du Jurist oder woher hast du dieses Wissen? Es schwirrt ja manchmal allerhand selbstgebautes Halbwissen umher.  Mich hat kürzlich so ein Halbwissender sogar bis vor Gericht gezerrt. Seitdem reagiere ich ein bisschen allergisch dagegen 
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Ich bin GF einer Internet-Firma die mit Privatekunden zu tun hat.
Du glaubst nicht was man da alles erlebt. Da geht es vor Gericht
wegen 10 Euro. Aber was genau meinst Du?
Um Datenschutz musst Du Dir als Einzeltäter keine Gedanken machen. Wenn aber Triathlon-Szene dabei ist könnte es schon ein Problem werden. Diese Richtlineien sind extrem verschärft worden seit Sommer 2009.
Auszug aus dem Gesetz:
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen Bußgelder!
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter