Zitat:
Zitat von Nordexpress
.. ist im rechtlichen Sinnen erstmal eine klare Ausschreibung. Da kannste -soweit ich weiß- im Falle eines Falles den Hinweis "war ein privater Treff" in der Pfeife rauchen.
Ich kenne das Problem von Brevetveranstaltungen. Das sind auch nur "private" Radlertreffs, die sich mal eben verabreden, um eine vorgegebene Strecke zu fahren.
Dort wird das Problem über eine Haftungsausschlußerklärung geregelt. Dann sind die Organisierer (nicht Veranstalter) haftungsrechtlich raus.
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Moment mal,..... ist
so was eine Ausschreibung und kann ich dafür als Organisierer haftbar gemacht werden, wenn einem was passiert? Das kann´s ja wohl nicht sein. Ich hab schon an vielen solcher o.ä. Sachen teilgenommen und mußte noch nie was unterschreiben oder erklären. Also wenn dem so wäre, düfte man sich ja eigentlich gar nicht mehr zu irgendwas verabreden. Da fallen ja auch Lauftreffs und sonstige Sachen drunter...