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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gesetzeslage Fahren im Pulk und Radwegepflicht
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Alt 24.08.2007, 10:40   #2
jens
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.11.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.125
Zitat:
Zitat von RibaldCorello Beitrag anzeigen

Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Radwegepflicht:

Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
kolonnefahren heisst aber nicht: alle nebeneinander toleriert wird max 3er-reihe

radweg in unzumutbarem zustand wird vom ordnungsamt gerne kassiert. unter unzumutbar verstehen die nämlich oft: unzumutbar für hollandräder.
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Die schönste Zeit bei der Mitteldistanz sind die 5 Minuten zwischen
"Warum tue ich mir das nur an?"
und
"Wann ist das nächste Rennen?"
jens ist offline   Mit Zitat antworten