Zitat:
Zitat von RibaldCorello
Kolonnenfahren:
Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.
Radwegepflicht:
Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
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kolonnefahren heisst aber nicht: alle nebeneinander

toleriert wird max 3er-reihe
radweg in unzumutbarem zustand wird vom ordnungsamt gerne kassiert. unter unzumutbar verstehen die nämlich oft: unzumutbar für hollandräder.