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Ne, Sybi, die Sache mit der Kreuzung ist kein Problem, sogar, wenn der Nicht-Verursacher vorher mit "normal" überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist und er ja eigentlich später angekommen wäre. Ein Argument hast Du ja schon gesagt: Wär er statt 30 zu schnell 100 zu schnell gewesen, wär er an der Kreuzung schon durch gewesen. Da geht's aber Auto gegen Auto. Hier kommt die Mithaftung ggfls. ja nur dadurch zustande, dass ein Auto (mit Betriebsgefahr) und ein Fahrrad (ohne gesetzlich festgelegte Betriebsgefahr) in den Unfall verwickelt sind. Und da hat der Autohalter per se erst mal ne Mithaftung, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Da käme er nur mit dem Argument raus: "Was hätte ich denn anders machen sollen" und das er gestanden hat. Die besondere Gefährlichkeit des Autoverkehrs ergibt sich ja aus der Geschwindigkeit von Autos und dem Massenverkehr, bei dem immer wieder Unfälle passieren, auch wenn sich alle mehr oder weniger vernünftig verhalten (würden). Verbieten kann man ihn aber praktisch nicht, dann soll wenigstens über die Haftung die Gefährlichkeit kompensiert werden. Das steckt wohl hinter der verschuldensunabhängigen Haftung. Ob's hier aber ne Quote gibt, ist hööööchst fraglich. Wenn, dann aber nur mit dem Argument.
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