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Ich glaub, er meinte, 30 % Anteil am Schaden zahlt der Autofahrer. Das hat nix mit Verschulden zu tun. Wer bestimmte Gefahrenquellen eröffnet bzw. dafür verantwortlich ist, haftet unabhängig vom Verschulden automatisch, wenn dadurch ein Schaden eintritt, auch wenn er alles richtig gemacht hat und der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Das ist z.B. der Fall bei der Tierhalterhaftung, bei Eisenbahnen und eben praktisch von größter Bedeutung, bei Autos.
Das heißt nun natürlich nicht, daß der Andere nicht mehr haftet, es ist abzuwägen, wobei natürlich der Grad des gegenseitigen Verschuldens besonders zu berücksichtigen ist. Und da muß man einfach mal sehen, dass das Fahrzeug gut zu sehen war, war wohl keine unübersichtliche Stelle, er hatte immerhin die Warnblinkanlage eingeschaltet. Was hätte er denn noch machen sollen? Ein Halteverbot gibt es nach meiner Kenntnis weder auf Bundes- noch auf Landstraßen, auch bei mir "spukt" ein Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn im Kopf rum, aber geparkt hat er wohl nicht, wenn er nur'n paar Schilder eingepackt hat. Im übrigen: stellt Euch mal vor, der Threadersteller hätte die Radstrecke von nem Tria ausgeschildert und ein Kfz wär ihm reingerauscht. Wie hätte Eure Antwort denn da ausgesehen, wenn der "Aufsteller" die Frage gestellt hätte?
Also, wenn der andere ne Quote von 30 % kriegt, mach nen Haken dran, dann bist Du gut bedient und sei froh, dass Dir nix ernstliches passiert ist. Das Auto ist gestanden. Das ist ja nun nicht die Situation, in der von ihm eine besondere Gefahr ausgeht. Die Situation ist ja nicht anders, als wenn da ein Pferdewagen ohne Pferde gestanden hätte, nur das der keine Warnblinkanlage gehabt hätte. Deswegen würde ich eher damit rechnen, dass der andere zum geringeren Teil haftet. Hätt mir übrigens auch passieren können, hab bis jetzt in solchen Situationen immer Glück gehabt.
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