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Haftungsfrage
Da ich beruflich Schadenregulierer bei einer Versicherung bin kann ich Dir hier sicherlich helfen. Da es sich hier um KEINEN Auffahrunfall zwischen 2 Kraftfahrzeugen handelt ist die Aussage"wer auffährt ist der Verursacher" sowieso falsch. Diese Aussage ist übrigens leider in den Köpfen der Autofahrer immer noch fest verbreitet. Es ist immer auch das Verhalten desjeningen zu prüfen auf den man aufgefahren ist! In deinem Fall ist auf jeden Fall zu klären, ob Du das Fahrzeug rechtzeitig erkennen konntest. Auch ist hier wichtig das das Fahrzeug nach Straßenverkehrsgesetzt aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges haftet. Diese Betriebsgefahr hat ein Radfahrer und/oder Fußgänger nicht. Hier ist also gegenüber zu stellen Dein Verschulden und die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr. Eine Haftungsquote hier zu beurteilen ist schwierig. Ich würde ohne die Einzelheiten zu kennen eine Mitfaftung von mindestens 30% berücksichtigen. Vielleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.
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