Zitat:
Zitat von Metronom
Also das vorläufige Ende : 150 Tagessätze Geldstrafe oder wahlweise 5 Monate Gefängnis, womit die Richterin deutlich über dem Antrag des Statsanwaltes war (50 Tagessätze).
Wenigstens ein kleiner Trost - auch wenn ich von einer Berufungsverhandlung mal ausgehe - zumindest hat die braune Socke sich das Rect der Berufung von der Richterin erklären lassen.
Es grüsst
Metronom
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Was die strafe betrifft, so hängt die in solchen Fällen auch von anderen Dinge wie die konkrete Tat ab. Mit 150 TS ist der aber gut bedient. 50 Ts wäre absurd niedrig. Das bekommt man für schwere Beleidigungen.