Zitat:
Zitat von barbossa
G.5 Radhelm
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- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale
verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
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Nach dieser Vorschrift werden MTB Helme mit Kinnschutz (also Vollhelme) zurückgewiesen. Obwohl außer Frage steht, daß ein Vollhelm deutlich mehr Schutz bietet als so ein Styroporkügelchen.
Leider ist es nicht erlaubt, über den Verstand derer die sowas entscheiden, die richtige Aussage zu machen.
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Moin,
regelmäßig ist die obige Anforderung bei den mir bekannten Vollhelmen
nicht erfüllt.
Zunächst ist das daher kein Frage des Verstandes derjenigen, die hier eine Entscheidung auf der Basis der gültigen SpO treffen. Auch ein Ermessensspielraum besteht hier -eigentlich- nicht.
Wenn du am Sinn dieser Bestimmung zweifelst, wende Dich bitte an die Verfasser dieses Werkes. Zumindest meine Unterstützung für eine Änderung hast Du.