gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - ACE-Hemmer?
Thema: ACE-Hemmer?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.02.2010, 19:48   #16
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.669
Zitat:
Zitat von holger Beitrag anzeigen
@qcb

Vorsicht! So einfach scheint das nicht mehr zu sein.

Auch nach meiner Meinung hätte bislang ein Attest ausgereicht.
Inzwischen scheint es hier aber eine Regelverschärfung gegeben zu haben.
Gem. der von mir oben bereits mal herangezogenen Beschreibung der NADA-Code - Änderungen 2009 http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb...A-Code2009.pdf an der sich gewiss auch die deutschen Sportfachverbände orientieren, muss der Sportler der solche Medikamente einnimmt, nunmehr deren versehentliche Einnahme nachweisen können. Was mit einem Attest, dass man dieses Medikament benötigt, nicht darstellbar sein dürfte.
Es geht in dem obigen Nada-Text vom Nov. 2009 allein um die Beurteilung des Einzelfalles (Einzelfallgerechtigkeit) u. die Abstufungen des Strafmasses (Verwarnung oder Sperre) bei der Einnahme von einem Diuretikum (verbotene Substanz) in Tablettenkombination mit einem ACE-Hemmer (erlaubte Substanz), wenn der Sportler keine Ausnahmegenehmigung fuer das Diuretikum hat.

Zitat:
Wäre also gut, wenn ich demnächst irgendwann gänzlich ohne diese verbotene Medikamentation auskomme. Ansonsten könnte ich gleich mit dem Triathlonsport aufhören.
Weshalb das denn?

Ich werde z.B. 100 % mein Leben lang Betablocker und ACE-Hemmer (erlaubt) einnehmen muessen, z.T. auch ein Diuretikum (verboten), soll ich deswegen auf die Teilnahme an Tria-Veranstaltungen verzichten. Es stellten sich durch den intensiven Sport und die Medikamente auch nachgewiesen deutliche Verbesserungen im Krankheitsbild ein.

Zitat:
Außerhalb von Trainingseinheiten, die zumeist ja auch nur jew. eine der drei Bewegungsformen umfassen, wird dieser ja fast nur in Wettkampfform ausgetragen. Und daran wäre mir strenggenommen die Teilnahme gem. NADA-Code untersagt.
Nein. Wer ein Diuretikum aus gesundheitlichen Gruenden braucht, kann per Attest eine medizinische Ausnahmegenehmigung einholen. Unter Punkt S5 aus der aktuellen Verbotsliste der Nada, gueltig ab Jan. 2010 "S5: Diuretika und andere Maskierungsmittel", heisst es:

"Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und Maskierungsmitteln ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese Substanzen zusammen mit Mengen exogener verbotener Substanzen enthält, die dem Grenzwert entsprechen oder unter ihm liegen."


Noch etwas ganz anderes: Wer eines der hier besprochenen Medi nehmen muss und viel Ausdauer-Sport macht, muss sich leider selbst darum kuemmern, worauf man besonders achten sollte, fuer die Aerzte ist es halt nicht der uebliche Normalstandardfall oder sie haben keine Zeit fuer solche sportlichen Fragestellungen, meine Erfahrungen u. Du scheinst das ja auch so kennen.
(z.B. sollte man bei der Einnahme von Diuretika sehr, sehr viel trinken wg. der erhoehten Dehydrierungsrisiken im Training / Wettkampf und speziell fuer Salz / Mineralien sorgen.)

-qbz

Geändert von qbz (21.02.2010 um 10:19 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten