Zitat:
Zitat von Homer Simpson
Hallo "Regelspezies!"
Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage... 
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Da dort auf Punkt D.1 h) verwiesen wird, ist die Frage leicht zu klären:
"h) Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters oder eigenen Betreuern angereicht werden."