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Alt 05.02.2010, 10:34   #4
samsam
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Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 2.116
Zitat:
Zitat von Homer Simpson Beitrag anzeigen
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...
Es gibt ausgewiesene Verpflegungsstellen an denen man seine Eigenverplegung vor dem Wk deponieren kann.
Ansonsten darf dir keiner Helfen, der nicht von Veranstalter zugelassen ist, z.B. der Bike Support auf der Radstrecke bein IM Hawaii, http://www.youtube.com/watch?v=PJWhNg-QiTc
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