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Alt 05.02.2010, 10:08   #3
Homer Simpson
Szenekenner
 
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Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1.234
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...
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