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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - "Ansaugen" beim Überholen mit dem Rad legal?
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Alt 28.01.2010, 18:23   #7
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.224
Zitat:
Zitat von blutsvente Beitrag anzeigen
in ffm gibts ne windschattenbox 10m hinter, 10 m vor und 2 m neben dem zu überhoenden und die sollte auch eingehalten werden.

athleten die sich ansaugen werden entsprechend sanktioniert.
Das kann man so ja schon als 20 m verstehen .

Die 10 m nach vorne sind nicht als die eigene Windschattenbox sondern die Windschattenbox des Vordermanns, wobei sich die Windschattenboxen nicht überlappen dürfen. Während die DTU-Windschattenbox mittig 1,5 m zu jeder Seite reicht, reicht die des Ironman einseitig 2 m nach links.

Bei der DTU-Windschattenbox darf man diese innnerhalb der zulässigen Zeitspanne durchfahren, beim Ironman nicht.

Zitat:
Zitat von Ironman-Sportordnung
Windschattenfahren ist verboten. Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers. Es gilt eine Windschattenbox von 10 x 2 Metern. Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen. Es herrscht Rechtsfahrgebot. Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt.
Quelle: http://www.ironman.de/dokumente/Orgi...dnung_2009.pdf
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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