Zitat:
Zitat von Steppison
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen.
Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken.
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Er hat aber nach Eingang der Ware mindestens 2 Wochen Widerrufsrecht
Ich glaube der Verkaeufer bewegt sich da auf ganz duennem Eis.
Zitat:
Zitat von Falko
Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.
Was zählt nun, AGB oder BGB? 
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Widerruf sollte 2 Wochen nach Rechnungsdatum sein. Rechnung bekommst du erst bei Eingang der Ware. 100% sicher bin ich mir nicht, aber ich wuerd das an deiner Stelle mal checken.
Gibt's hier nen Anwalt der das genau weiss?
FuXX