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Dem Onlineshop haben wir soeben per Einschreiben den Widerruf - mit dem Verweis auf die von Euch genannten § im BGB -geschickt. Den Jungens vom Inkassobüro haben wir die Kopie geschickt.
Dann warten wir mal ab.
Danke für Eure Hilfe!
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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