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Zitat von LidlRacer
Verstehe ich nicht. Warum sollte er jetzt noch widerrufen können, nachdem die 6 Monate um sind? Es sei denn, er wäre nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden.
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§ 355 Abs. 3 S. 2 BGB: Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.
Da die Ware bisher nicht beim Besteller eingegangen ist, besteht das Widerrufsrecht weiterhin.