Zitat:
Zitat von Jahangir
Sehr guter Hinweis. Echt erstaunlich, was manche Nichtjuristen hier alles an richtigen Gesichtspunkten erkennen.
Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab.
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Wie bringe ich die Burschen vom Inkasso-Büro dazu ihre überhöhten Gebühren noch einmal zu überdenken?
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?
Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden....