Zitat:
Zitat von Kurt D.
Drullse: ...diese Annahme von dir ist nicht richtig. Beispiel: Die meisten (eigentlich alle...) Airlines z.B. geben nur noch Gutscheine zum Einlösen (übrigens auch mit Datumsbegrenzung) aus, bei Verzögerungen, Verspätungen usw.-
zudem: Das "German Travel Contract Law" ist ein auch etwas anderes rechtlich gestrickt als z.B. eine Veranstalter AGB.
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Aber die Airline hat doch jetzt nix mit der Baustelle neben dem Hotel zu tun?