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Alt 01.01.2010, 14:42   #4
Meik
Szenekenner
 
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Ort: Rhede
Beiträge: 8.743
Es gilt auch die StVZO bei einem Triathlon, aber in dieser gibt es auch folgenden Absatz:

"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
Absätze 1-11 sind alle Vorschriften zu Licht und Reflektoren.

Es gilt trotzdem das hier:
"Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben"

Die StVO gilt ebenso uneingeschränkt, allerdings kann der Veranstalter durch Absperrungen oder Polizeiregelungen die Vorfahrtsregeln so "umbiegen" dass man beim Rennen freie Fahrt hat.

Gruß Meik
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