Zitat:
Zitat von Thorsten
Grobe Fahrlässigkeit auf Kosten der Versichertengemeinschaft zu ersetzen das andere. Und so sehr ich deinen Verlust bedaure - den Rucksack stehen zu lassen, war grob fahrlässig.
|
Abgesehen davon dass ich keine Diebstahlversicherung habe ist es nicht meine Absicht, die Versicherung zur Kasse zu bitten. Ich sehe jedoch nicht ein, weshalb es grobfahrlässig sein soll, ein mit Fahrradschloss gesicherten Rucksack stehen zu lassen. Für MICH signalisiert ein Fahrradschloss, dass der Gegenstand nicht mitgenommen werden soll und kann. Wenn dann jemand die Rucksackbänder durchschneidet, dass ist das für mich alles andere als "Gelegenheit macht Diebe", sondern wie ich bereits geschrieben habe eine kriminelle Tat.
Dass in dieser Welt mehr Spinner frei rumlaufen als mir lieb ist kann ich leider nicht ändern. Jedenfalls werde ich künfig meine Sachen besser abschliessen/verstecken.
Gruss
Lance