So einfach wie es dargestellt wird, sind Drafting-Rennen nicht und ich bin richtig froh, beim Check-In nicht dabei zu sein.
Nur mal zur Erinnerung:
SpO §G.4: das Windschattenfahren ist nur zwischen gleichgeschlechtlichen Teilnehmern erlaubt.
Das heißt konkret zum Einen muss das Zeitfenster zwischen den einzelnen Startgruppen so groß sein, dass das möglich ist und zum Anderen werden genau deshalb Kampfrichter auf der Radstrecke eingesetzt.
Ausrüstung:
G.4.1 Ausrüstung
Bei Windschattenrennen
a) dürfen nur traditionelle Rahmen verwendet werden, das heißt, Dreiecksrahmen aus 3 geraden oder schrägen Rohren, die rund, oval, abgeflacht, tropfenförmig oder ähnlich im Querschnitt sein können.
b) müssen beide Räder von Speichenkonstruktion sein. Es dürfen auch speichenarme Räder (so genannte Tri- und Fourspokes) verwendet werden, sofern diese keine „messerartigen“ Speichen besitzen.
c) Scheibenräder und zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad und Körper des Wettkämpfers sind verboten.
d) es ist nur der klassische Rennradlenker (wie bei Radrennen) erlaubt.
e) Schalthebel dürfen nicht am Ende von Aufliegern montiert werden, sodass sie nach vorne stehen. Ausgenommen davon sind Grip-Shifts.
f) Auflieger (Triathlonaufsätze) sind erlaubt wenn sie nicht über die vorderste Linie der Bremsgriffe (Bremsgriffe senkrecht nach unten) hinausragen. Auflieger, die gerade nach vorne ragen, müssen überbrückt sein(festes Material, kein Klebeband). Auflieger deren Ende zueinander zeigen und die Aufliegerenden maximal 3 cm voneinander entfernt sind, müssen zwar nicht überbrückt, die Rohrenden jedoch geschlossen sein.
g) Ellbogen-Auflagen sind erlaubt.
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