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Ich frage mich aber, warum der eine Ausrichter (Kraichgau) bei seiner Erstveranstaltung nicht einmal die Hälfte der üblichen Abgaben (10%, 5% an DTU und 5% an BWTV) abführen muss und gleichzeitig der Chief dieser Veranstaltung kraft seines Präsidentenamtes einen anderen Erst-Ausrichter (Offenburg) sperren möchte, weil dieser das gleiche Recht für sich beansprucht.
Aber vielleicht habe ich da auch etwas falsch verstanden und es kann Aufklärung geleistet werden....
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