Ich kenne den Entscheid des Bundesgerichts nicht (wird aber wohl in Kürze online abrufbar sein), aber beim Eilantrag geht es gerade (noch) nicht um eine materielle Beurteilung anhand der geschilderten Kriterien, sondern einzig und allein um die Frage, ob der Beschwerdeführerin ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht (siehe hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/173_110/a104.html). In der Hauptsache ist damit noch gar nichts entschieden.
m.