Tri-mag setzt die Angriffe gegen DTU-Chefin Wisser fort:
https://www.tri-mag.de/index.php?opt...=19&Itemid=154
Teilweise mit Fehlinformationen:
"Nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz ist damit die Aufwandsentschädigung auf 500 Euro beschränkt. Pro Jahr."
Tatsächlich wird es über 500 Euro lediglich steuerpflichtig.