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Alt 24.11.2009, 11:25   #43
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
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Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Man sollte im konkreten Fall nicht vergessen, dass der Veranstalter in der ersten Instanz von der Staatsanwaltschaft keinesfalls als Hauptschuldiger an der Katastrophe festgemacht wurde (das sind zweifellos die sich und das Wetter falsch einschätzenden Teilnehmer gewesen), sondern ihm nur eine geringe Teilschuld zuerkannt wurde, weswegen er knapp 10000 Euro Strafe auferlegt bekam (bzw. ihm angeboten wurde, gegen Zahlung dieser Summe das Verfahren einzustellen).

Und diese Teilschuld sehe ich im Prinzip auch. Der Veranstalter hatte, trotz seines Erfahrungsvorsprunges gegenüber den meisten Teilnehmern, nicht alles dafür getan, die schlimmsten Folgen des Wetterumsturzes zu mildern. Es standen nicht genügend Wärmedecken, für unterkühlte Teilnehmer bereit, die Rückholmöglichkeit für geschwächte Teilnehmer, die aufgegeben hatten, war offensichtlich mit den örtlichen Liftbetreibern nicht im Vorfeld geregelt worden, es gab viel zu wenig von Helfern betreute Punkte, an denen überforderte Teilnehmer aus dem Rennen aussteigen konnten, ohne sich gleichzeitig zu gefährden.
Da stimmen wir doch in einigen Punkten überein:
1) Selbstverantwortung ist erst mal wichtig!
2) Natürlich darf der Veranstalter nicht einfach davon ausgehen, dass alle (vielen) Teilnehmer schon selbst klar kommen und muß warnen. Ob die Organisation selbst mangelhaft bis hin zur Pflichtwidrigkeit war, kann m.E. nur bei Kenntnis der Verhältnisse vor Ort beurteilt werden. Da hat es nach meiner Erinnerung auch kritisierende Berichte gegeben, die ich damals als nachvollziehbar verstanden habe. Da kann man allerdings ansetzten, schon weil die Verletzungen bei so ner Veranstaltung rein statistisch schon höher als normal sind und die Bergrettungskapazitäten an die Grenzen kommen. Ich meine nur, der Ansatz kann nicht sein, den Abbruch zu fordern bzw. den Teilnehmern die Eigenverantwortung abzunehmen.
Zur Erläuterung: So, wie ich es der FR entnommen habe, hat der Veranstalter nen Strafbefehl erhalten. Der Strafbefehl ersetzt ein Urteil. Er wirkt also wie eine Verurteilung und ist keine Einstellung. Die gibt es gegen Auflage (Zahlung) bei geringer Schuld. Die Möglichkeit ist hier wohl nicht gewählt worden.
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