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Alt 24.11.2009, 09:46   #39
Hafu
 
Beiträge: n/a
Man sollte im konkreten Fall nicht vergessen, dass der Veranstalter in der ersten Instanz von der Staatsanwaltschaft keinesfalls als Hauptschuldiger an der Katastrophe festgemacht wurde (das sind zweifellos die sich und das Wetter falsch einschätzenden Teilnehmer gewesen), sondern ihm nur eine geringe Teilschuld zuerkannt wurde, weswegen er knapp 10000 Euro Strafe auferlegt bekam (bzw. ihm angeboten wurde, gegen Zahlung dieser Summe das Verfahren einzustellen).

Und diese Teilschuld sehe ich im Prinzip auch. Der Veranstalter hatte, trotz seines Erfahrungsvorsprunges gegenüber den meisten Teilnehmern, nicht alles dafür getan, die schlimmsten Folgen des Wetterumsturzes zu mildern. Es standen nicht genügend Wärmedecken, für unterkühlte Teilnehmer bereit, die Rückholmöglichkeit für geschwächte Teilnehmer, die aufgegeben hatten, war offensichtlich mit den örtlichen Liftbetreibern nicht im Vorfeld geregelt worden, es gab viel zu wenig von Helfern betreute Punkte, an denen überforderte Teilnehmer aus dem Rennen aussteigen konnten, ohne sich gleichzeitig zu gefährden.
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