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Zitat von FinP
Beim Laufen und Triathlon fehlt diese meist erfahrene und qualifizierte Person, die für eine Gruppe Entscheidungen trifft und treffen kann. Vielleicht ist daher der Veranstalter in einer besonderen Pflicht, da sonst die ungestümen, unüberlegten, unerfahrenen mit den Entscheidungen überfordert sind.
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Das heißt doch in Konsequenz, daß nur genügend unerfahrene mitmachen müssen, und schon sinkt die Haftungsschwelle bis letztlich auf der Alvera Street in LA auf Kopfsteinpflaster hingewiesen werden muß, man könnte ja stolpern.
Natürlich muß der Veranstalter für eine den Umständen entsprechende Wettkampfstrecke sorgen und auf Gefahren hinweisen. In Frankfurt heißt das, dass die Radstrecke vernünftig befahrbar sein muß. Im Hochgebirge gelten da aber andere Maßstäbe.
Es gibt Berichte von Teilnehmern, die substantiiert dargestellt haben, wo und wie der Veranstalter informiert und gewarnt hat und zwar nicht nur in der Ausschreibung. Die Teilnehmern müssen's aber hören wollen. Den Verdacht habe ich, wenn andere Teilnehmer meinen, es sei überhaupt kein Hinweis erfolgt.