Zitat:
Zitat von maifelder
Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Muss der Sportler geschützt werden, ist der Sportler so vernünftig um sich nicht in Gefahr zu begeben?
In diesem Jahr war das mit den 70cm offensichtlich. Vermutlich hat eine Ordnungsbehörde die Reißleine gezogen.
Der Ausgang des Prozesses könnte ggf. richtungsweisend für ähnliche Events in Deutschland sein.
Warum unterschreibe ich eine Ausschlußklausel? Natürlich weiß ich, dass mein Sport gefährlich ist, da kann man doch nicht hinterher kommen und sich beschweren.
Die einzige Sauerei ist, dass die Betreiber der Liftbetriebe (die Deutschen, nicht die Österreicher) die Frierenden nicht mitgenommen haben, die würde ich verklagen. Ein Versäumnis war, dass der Veranstalter nicht eine Absprache mit den Betreibern getroffen hat, aber die schroffe Haltung der Liftbetreiber wiegt meines Erachtens viel Schwerer als das des Veranstalters.
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Sehe ich aehnlich. Auch wenn ein Veranstalter, trotz der Ausschlussklausel, nicht gaenzlich aus der Verantwortung raus ist. Wenn es zu gefaehrlich wird, muss er abbrechen. Allerdings sollten sich auch die Teilnehmer der Gefahren bewusst sein.
Und den Liftbetreibern sollte man den Hintern versohlen. Wobei es sich da vermutlich eher um pflichtbewusste Angestellte, als um die wirklichen Betreiber handelte...