Mal ein anderes, ebenfalls erschreckendes Beispiel dafür, wie schnell ein Veranstalter in Regress genommen werden kann: Seit 18 Jahren veranstaltet jemand ein kleines Sportfestival mit verschiedenen Disziplinen, unter anderem auch Triathlon. Eine neue Streckenführung wird durch die Behörden veranlasst, komplett gesperrter kleiner Rundkurs incl. beschrankter Bahnübergang. In der Ausschreibung steht, StVO ist einzuhalten, Ausrichter weist auch in der Besprechung noch mal auf den Gefahrenpunkt hin und das dort anzuhalten ist, wenn die Schranken unten sein sollten (Helfer+Zeitgutschrift). Ein Triathlet umkurvt dann die geschlossenen Schranken, Zug macht Notbremsung und nun wird der Ausrichter verklagt: Kosten für Werkstattbesuch Bahn, Zugausfall, Ersatzleistungen für Verspätungen auch anderer Züge, Verdienstausfall Lokführer, psycholog. Behandlung Lokführer, etc. - Triathlet ist heil davon gekommen. Nach 18 Jahren ist dann Schluss für den Ausrichter, er hofft einfach nur heil daraus zu kommen.
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